Nur Personen, die dazu berechtigt sind. Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sieht in Art. 18 vor, dass mit Busse bis zu CHF 20’000.- bestraft wird, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung jagdbare Tiere einfängt und gefangen hält.